Der Zweck der Bodenschätzung ist nach § 1 des Bodenschätzungsgesetzes nicht nur eine gerechte Verteilung der Steuern und eine Verbesserung der Beleihungs-unterlagen, sondern auch eine planvolle Gestaltung der Bodennutzung. Bereits bei der Gesetzgebung wurde die große Bedeutung der zu ermittelnden Daten auch für den nichtsteuerlichen Bereich erkannt und das Erhebungsverfahren ent-sprechend ausgelegt. Daher werden im Rahmen der Bodenschätzung für jedes Flächenstück zwei Feststellungen gemacht:
1. Bei der Bestandsaufnahme erfolgt eine genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit sowie Feststellung der Kulturart.
2. Die eigentliche steuerliche Bewertung des Bodens erfolgt durch Feststellung seiner natürlichen Ertragsfähigkeit.
Die Bodenschätzungsergebnisse werden offengelegt und, nachdem sie rechts-kräftig wurden, in das Liegenschaftskataster übernommen. Durch das Verfahren der Bodenschätzung ist der Nachweis der Bodenschätzungsdaten auf verschie-dene Verwaltungen aufgeteilt:
1. Katasterverwaltung:
Liegenschaftsbuch: Bodenbeschaffenheit als Klasse und Wertzahlen
Flurkarte: Klassenflächen, Klassenabschnitte, Sonderflächen sowie Grablochpositionen
2. Finanzverwaltung: Feldschätzungskarte, Schätzungsurkarte und die Schätzungsbücher
Durch die Erstschätzung wurden ca. 80 v.H. der Landesfläche in der oben darge-stellten Weise aufgenommen, was der damaligen (1935-1952) landwirtschaftlich genutzten Fläche entsprach. Bis 1996 sind ca. 65 v.H. aller Gemarkungen des Landes zumindest einmal nachgeschätzt worden.
Für den Bereich Bodenschutz stellen die Bodenschätzungsdaten eine notwendige Datenbasis dar, weil die erforderlichen diesbezüglichen raumbezogenen Informa-tionsgrundlagen bislang nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen und in absehbarer Zeit auch nicht zur Verfügung stehen werden. Informationsbedarf über die Verbreitung und Eigenschaften der Böden des Landes besteht aus Sicht des Bodenschutzes, um die Böden entsprechend ihrer Sensibilität und der von ihnen wahrgenommenen ökosystemaren Funktionen gegen Umweltbelastungen differenziert schützen, aber auch nutzen zu können.


